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Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen
(Kommunalwahlgesetz - KWG -)
in der Fassung vom 31. Januar 1994


 
Bei der Kommunalwahl werden sechzehn Mitglieder für den Gemeinderat gewählt werden. Die Anzahl der Mitglieder im Gemeinderat wird durch die Einwohnerzahl, hier >1000 - <2500, in der Gemeinde bestimmt. Die Größe des zu wählenden Gemeinderates legt dementsprechend auch die Stimmanzahl (16) je Wahlberechtigten fest.
 
1.        Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder des Gemeinderates zu wählen sind
2.        Der Wähler kann seine Stimme nur Bewerbern geben, deren Name auf dem Stimmzettel aufgeführt sind.
 
3.        Der Wähler kann innerhalb der ihm zustehenden Stimmenzahl einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren Bild 1).
Als Kumulieren bezeichnet das Gesetz das Anhäufen von maximal bis zu 3 Stimmen auf einen Bewerber. Die maximale Begrenzung gilt auch dann, wenn der Bewerber vom Wahlvorschlagsträger dreimal benannt wurde.

                                                        
                                                                                                 Bild 1            
 
4.        Der Wähler kann seine Stimmen innerhalb der ihm zustehenden Stimmenzahl Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (panaschieren Bild 2).
Beim Panaschieren geht es um die Verteilung der Stimmen auf Bewerber aus verschiedenen Listen. D. h. hierbei kann der Wähler seine Stimmen innerhalb der ihm zustehenden Stimmenzahl Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.
            
                                                                                         Bild 2
 
5.        Der Wähler vergibt seine Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung.

 
6.        Der Wähler kann durch Kennzeichnung eines Wahlvorschlags diesen unverändert annehmen (Listenstimme). In diesem Fall wird jedem auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerber in der Reihenfolge des Wahlvorschlags von oben nach unten eine Stimme zugeteilt (Bild 3.1).
Ausnahme: Wird durch Streichungen von Bewerbern und zu geringer Anzahl von Bewerbern das Stimmenkontigent nicht erfüllt, so verzichtet der Wähler auf die weiteren Stimmen (Bild 3.2.1 & 3.2.2)
Bei Mehrfachbenennungen erhalten dreifach aufgeführte Bewerber drei Stimmen (Bild 3.3 [blau markiert]), doppelt aufgeführte Bewerber zwei Stimmen (Bild 3.3 [grün markiert]). Eine unveränderte Annahme des Wahlvorschlags liegt nicht vor, wenn der Wähler in einem oder mehreren Wahlvorschlägen einzelnen Bewerbern Stimmen gibt (Bild 3.4 -> Einzelstimme geht vor Listenstimme).
                                                                                                      Bild 3.1
                   
                                                                            Bild 3.2.1                             Bild 3.2.2


                                                                                                      Bild 3.3
                                                                                                        Bild 3.4

 
7.       Wahl des Bürgermeisters
Die Wahl des Bürgermeisters erfolgt per Direktwahl. Derjenige Bewerber, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat, gewinnt die Wahl zum Bürgermeister. Stehen mehrere Kandidaten zur Wahl und keiner erreicht im ersten Durchgang die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl statt.
In der Stichwahl treten die beiden Kandidaten gegeneinander an, auf die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen entfielen. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält.
Beispiel:
Zur Wahl stehen fünf Bürgermeisterkandidaten. Es wurden 1000 gültige Stimmen abgegeben. Die Stimmenverteilung im ersten Wahlgang ist wie folgt:
                     Kandidat A: 198 Stimmen
                     Kandidat B: 431 Stimmen
                     Kandidat C:   85 Stimmen
                     Kandidat D:   62 Stimmen
                     Kandidat E: 224 Stimmen
Dadurch, dass kein Kandidat die erforderliche Stimmenzahl von 501 erreicht hat kommt es zur Stichwahl zwischen Kandidat B & Kandidat E.
 

Weitere Infos zum Wahlrecht findet ihr hier:

Letztes Update: 08.09.2024
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